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Kevin Söll

SO werden Kryptowährungen in Deutschland im Jahr 2026 versteuert 💸

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Heute habe ich Sven Kampfen zu Gast, den vermutlich viele von euch bereits kennen, weil er einer der führenden Steuerberater in Deutschland zum Thema Kryptowährung ist. Und das ist auch genau das, was wir uns heute genau angeschaut haben: wie denn konkret Kryptowährungen in Deutschland versteuert werden – angefangen vom normalen Kauf und Verkauf bis hin zur Versteuerung von Staking, Liquidity Mining und Lending, bis hin zu sogar Hebelpositionen über DeFi-Protokolle. Zudem hat er auch einen Ausblick auf das aus meiner Sicht wichtigste Thema überhaupt gegeben.

"Glaubst du, dass die einjährige Haltefrist in Deutschland künftig abgeschafft wird?" – "Ich sage mal jein."

Gut, Sven, ich starte vielleicht mal ganz zu Beginn mit einer relativ simplen Frage: Ab wann ist denn grundsätzlich der Verkauf von Kryptowährungen in Deutschland steuerpflichtig? – In Deutschland ist der Verkauf von Kryptowährungen steuerpflichtig, wenn die Haltefrist von einem Jahr unterschritten wurde und die Freigrenze überschritten wurde; die liegt jetzt bei 1.000 Euro. Das heißt, selbst wenn ich Gewinne aus Kryptowährungen unterhalb von 1.000 Euro habe und die Haltefrist unterschritten wurde, fällt keine Steuer an. Wenn ich über 1.000 Euro bin, muss ich allerdings alle Gewinne versteuern, wenn sie innerhalb eines Jahres erzielt wurden.

Und die Freigrenze von 1.000 Euro – betrifft das nur Krypto oder betrifft das im Allgemeinen auch andere Einkünfte oder Gewinne durch Aktien oder Ähnliches? – Das betrifft im Prinzip alle privaten Veräußerungsgeschäfte, ja. Das sind jetzt nicht viele, aber insbesondere eben Kryptowährungen. Ansonsten, bei allen anderen Einkunftsarten, gilt das jetzt nicht. Das ist rein bezogen auf die privaten Veräußerungsgeschäfte.

Das heißt, es gibt in Deutschland auch keinen Unterschied, ob man jetzt von Bitcoin auf Euro wechselt oder von Bitcoin auf Ethereum, von Bitcoin auf einen Stablecoin. Jeder einzelne Tausch wird genau gleich behandelt. Ist das korrekt? – Das ist richtig, genau. Alles ist identisch: Krypto gegen Krypto, Krypto gegen Stablecoin, Krypto gegen Fiat. Das ist völlig egal.

Jetzt habe ich in der Vergangenheit schon ein paar Mal gehört, dass manche Leute beispielsweise in gewissen Marktphasen ganz bewusst so etwas nutzen wie Futures oder Ähnliches, weil angeblich eine andere Steuer anfällt im Vergleich dazu, wenn man das Ganze jetzt einfach nur spot kauft. Welche unterschiedlichen Steuerarten sind denn überhaupt für den Kryptomarkt relevant, oder gibt es in der Hinsicht irgendwie auch einen Tipp, wie man das Ganze optimieren kann? – Also Futures sind ja Termingeschäfte. Wenn wir im Bereich von Termingeschäften sind, dann sind wir im Bereich von Kapitaleinkünften. Da gilt ein anderer Steuersatz. In Deutschland ist das die Kapitalertragsteuer. Das sind 25 % plus Solidaritätszuschlag. Und ansonsten unterliegt alles andere, was keine Kapitaleinkünfte sind, dem privaten Einkommensteuersatz.

Heißt dann gleichzeitig auch: Wenn ich jetzt beispielsweise – konkretes Beispiel – Student bin oder vielleicht nach dem Studium einen Job habe, der nicht ganz so gut bezahlt, meine Einkommensteuer ist eigentlich an sich schon relativ niedrig, dann kann es auch sinnvoll sein, dass ich mein Kryptoportfolio so ausrichte, dass ich quasi ganz gezielt Einkommensteuer zahlen möchte anstatt fixe 25 %. Ist das richtig? – Das ist richtig, aber ich kann jederzeit auch einen Antrag stellen. Also ich kann auch wechseln: Wenn ich jetzt einen Steuersatz von 20 % habe und die Kapitalertragsteuer 25 % ist, dann kann ich einen Antrag stellen, dass es mit dem privaten Steuersatz besteuert wird. Da muss ich jetzt nicht irgendwie gestalten, sondern ich mache meine Einkünfte und die kann ich immer so versteuern, wie ich das möchte. Also nicht falsch verstehen: Ich kann jetzt natürlich nicht vom privaten Steuersatz auf die Kapitalertragsteuer wechseln. Das geht natürlich nicht. Ich kann aber von den Kapitaleinkünften, von der Kapitalertragsteuer, zum privaten Steuersatz wechseln.

Und das macht das Finanzamt nicht automatisch, sondern da muss man einen Antrag stellen? Oder nur, wenn man das möchte, muss man einen Antrag stellen? – Das ist ein Antrag innerhalb des Formulars.

Gut, eine Frage, die mich persönlich sehr interessieren würde – und die ich vor allem auch sehr viel aus meiner Community bekommen habe, weil wir eben gerade im Kryptomarkt nicht nur Kryptos kaufen und irgendwann mit der einjährigen Haltefrist wieder verkaufen, sondern zusätzlich noch einen Hebel aufbauen über dezentrale Protokolle, DeFi-Protokolle, sodass wir quasi die x-fachen Kursgewinne oder auch Kursverluste damit erwirtschaften können. Da habe ich jetzt schon mehrfach die Frage bekommen: Ist denn die Vorgehensweise, die wir haben, tatsächlich steuerlich relevant? Fallen da Steuern an, falls ja welche, und so weiter? Deshalb habe ich mir gedacht, dass wir vielleicht einfach mal diese Schritte einzeln durchgehen, welche Schritte da involviert sind, wo du dann deine Einschätzung dazu geben kannst.

Der allererste Schritt: Wenn wir jetzt beispielsweise davon ausgehen, wir wollen eine Hebelposition mit Bitcoin über DeFi-Protokolle aufbauen, müssen wir in aller Regel zunächst – aufgrund der Tatsache, dass wir auf Bitcoin einfach keine Smart Contracts nutzen können – höchstwahrscheinlich auf Ethereum gehen. Auf Ethereum braucht man dementsprechend einen Wrapper, damit wir Bitcoin benutzen können, also gewrappte Bitcoin. Da stellt sich schon die Frage: Okay, wenn ich jetzt tatsächlich native Bitcoin nehme und die dann quasi wrappe beziehungsweise in einen Token tausche, der dann WBTC heißt – ist dieser Wrap-Vorgang schon ein steuerlich relevantes Event, oder sagst du, das ist eigentlich für die Steuer irrelevant? – Ich sage, für die Steuer ist das irrelevant. Es gibt auch nichts seitens der Finanzverwaltung, das das bezweifelt. Zumindest ist mir nicht bekannt, dass das je irgendwo ein Thema war, weil ich ja nur die Chain wechsle. Im Grunde ist es ja der gleiche Coin, nur auf einer anderen Chain. Und wenn das gewährleistet ist, dann ist das für mich eins zu eins. Das ist nur ein technischer Vorgang, aber an der [unverständlich] ändert sich nichts. Und deswegen ist es für mich ein nicht steuerrelevanter Vorgang. Es ist nur das Wechseln auf eine andere Chain.

Okay, dann haben wir jetzt beispielsweise unsere gewrappten Bitcoin bei uns in der Wallet auf der Ethereum-Adresse. Dann hinterlege ich die jetzt als Kollateral, als Sicherheit, in einem DeFi-Protokoll wie beispielsweise Aave, Fluid, Compound, Liquity und so weiter – bei Liquity vielleicht Forks davon würde es theoretisch auch gehen. Ist jetzt diese Einzahlung – ich will nicht sagen, es ist eine Einzahlung in einen Smart Contract –, wenn ich das als Sicherheit hinterlege, irgendwie steuerlich relevant? – Nein, das ist auch keine steuerlich relevante Transaktion, weil nichts stattfindet. Ich hinterlege das nur als Sicherheit. Es ist wie, wenn ich einen normalen Kredit aufnehme, wie ihn jeder kennt, und ich gebe etwas als Sicherheit hin. Dann ist das nichts anderes. Also ich verwende das, ich verkaufe es ja nicht. Ein privates Veräußerungsgeschäft, wenn wir das mal vor die Klammer ziehen wollen, ist ja immer durch zwei Dinge gekennzeichnet: Ich muss etwas ankaufen und ich muss etwas verkaufen. Wenn eines von beiden fehlt, dann ist es kein privates Veräußerungsgeschäft. Und in dem Moment, wo ich ein Kollateral hinterlege, veräußere ich nichts. Also ist es kein privates Veräußerungsgeschäft, sondern es ist, steuerlich gesprochen, nichts.

Spannend. Okay, dann wäre der nächste Schritt: Wenn ich das als Sicherheit hinterlegt habe, möchte ich das Ganze jetzt beleihen. Ich habe jetzt von mir aus einen Bitcoin als Sicherheit, und dagegen möchte ich mir einen Kredit aufnehmen in Höhe von konservativ 30.000 USDC – also irgendein Stablecoin, kann auch USDT oder Ähnliches sein. Wenn ich jetzt einen Kredit aufnehme – Kredite sind ja meines Wissens nach eigentlich nie zu versteuern in Deutschland –, ist das richtig? – Richtig, genau. Da passiert auch nichts, weil in dem Moment, wo ich den Kredit aufnehme, bringe ich eine Kreditschuld zum Entstehen. Das ist aber steuerlich gesprochen auch nichts. Das ist einfach nur, dass ich jetzt einen Kredit aufgenommen habe, den ich später wieder zurückzahlen muss. Das hat aber nichts damit zu tun, dass da irgendwie steuerlich etwas passiert.

Okay, und jetzt nehme ich beispielsweise die 30.000 USDC und kaufe damit Bitcoin nach. Gehen wir mal Stand heute davon aus – das wird, wann auch immer ihr das Video anschaut, eine komplett andere Zahl sein –, dass wir einen halben Bitcoin damit nachkaufen. Wir schaffen jetzt also quasi mit diesen USDC einen halben Bitcoin an. Das ist ja jetzt erst mal ein normaler Kauf. Ist das richtig? – Das ist ein normaler Kauf. Ich verkaufe die USDC in unserem Fall. Das ist aber keine steuerlich relevante Transaktion, weil, wie gesagt, ich brauche einen Ankauf und einen Verkauf. Die USDC habe ich aber nicht angeschafft, ich verkaufe sie nur. Also ist es keine steuerlich relevante Transaktion – jetzt mal unabhängig davon, dass da sehr wenig Gewinn oder Verlust anfallen würde, weil es ja ein Stablecoin ist. Aber steuerlich irrelevant. Das, was ich dann tue, ist die Anschaffung der WBTC. Das ist eine Anschaffung, die grundsätzlich erst mal steuerlich relevant ist, in dem Sinne, dass, wenn ich die WBTC im nächsten Schritt wieder verkaufe, das eine steuerlich relevante Transaktion ist, weil ich die Anschaffung und den Veräußerungsvorgang habe. Wenn ich das aber in einem Schritt mache – wenn ich die WBTC kaufe und direkt wieder gegen USDC verkaufe –, dann ist da keine Luft für irgendwelche Gewinne oder Verluste. Das wäre nur dann relevant, wenn ich jetzt irgendwie eine Woche warte, zwei Wochen warte oder was weiß ich. Aber ansonsten ist es grundsätzlich steuerlich relevant, es passiert aber nichts.

Steuerlich relevant auch nur dann, wenn ich das innerhalb eines Jahres wieder verkaufe, richtig? – Richtig, genau.

Das heißt, ich mache jetzt mal weiter: Wir haben jetzt den halben Bitcoin gekauft, den halben Bitcoin hinterlegen wir jetzt wieder als Kollateral – da haben wir vorhin schon besprochen, das ist kein steuerlich relevanter Vorgang. Jetzt haben wir 1,5 Bitcoin dort: einen Bitcoin, den wir etwas früher gekauft haben, und einen halben Bitcoin, den wir etwas später gekauft haben. Das heißt, die Haltefrist beginnt zu unterschiedlichen Zeiten. Ist das richtig? – Richtig, genau. Das sind unterschiedliche Anschaffungsvorgänge, und die WBTC, die ich jetzt durch den Verkauf von USDC gekauft habe, schaffe ich jetzt neu an; es beginnt eine neue Haltefrist von einem Jahr zu laufen, und die hinterlege ich dann als Kollateral. Klar, wenn ich die jetzt innerhalb eines Jahres wieder verkaufe, dann habe ich natürlich einen steuerlich relevanten Vorgang.

Okay, nur damit die Leute aus meiner Community folgen können: Das ist im Prinzip das, was wir meistens in Zyklusbodennähe bei uns in der Membership als Strategie machen, das ist unsere Hauptstrategie. Das ist nicht unbedingt mit dem Beispiel, das ich gerade genannt habe – das wäre jetzt ein 1,5-facher Hebel, weil man ursprünglich einen Bitcoin hatte und dann allerdings die Exposure von 1,5 Bitcoin hat. Das heißt, wenn Bitcoin von dort aus in der Zukunft ansteigen würde, dann nimmt man die 1,5-fachen Kursgewinne entsprechend mit. Das ist das, was wir vorhaben, auch in diesem Jahr noch, höchstwahrscheinlich im Oktober, je nachdem, wann der Zyklusboden höchstwahrscheinlich nahe ist, dass wir das dort entsprechend wieder so aufbauen. Und danach ist die Strategie eigentlich erst mal: sehr lange warten, warten, warten. Also wir sprechen von weit mehr als über einem Jahr, meistens so drei oder vier Jahre, typischer Bitcoin-Zyklus, und dann das Ganze wieder zu verkaufen.

Jetzt, wenn wir das Ganze zum Verkaufen rückabwickeln, müssen wir wahrscheinlich nicht mehr einen halben Bitcoin als Kollateral herausnehmen, um damit unsere Schulden zu tilgen, sondern zu dem Zeitpunkt wird der Bitcoin-Preis höchstwahrscheinlich hoffentlich deutlich höher sein. Wir brauchen jetzt nur noch 0,1 Bitcoin, um unsere Schulden zu tilgen. Angenommen, ich nehme jetzt 0,1 Bitcoin als Kollateral wieder heraus – die Auszahlung ist ja, so wie die Einzahlung, wahrscheinlich steuerlich nicht relevant? – Steuerlich irrelevant, ja.

Okay, jetzt nehme ich diese 0,1 Bitcoin und tausche die in USDC, und das sind jetzt beispielsweise – sagen wir mal, die Schulden sind durch die Zinsen über die vier Jahre von 30.000 hochgegangen, ich übertreibe jetzt mal ein bisschen, auf 35.000. Ich verkaufe jetzt diese 0,1 Bitcoin, und das sind genau 35.000 USDC. Da ist ja jetzt die einjährige Haltefrist weit überschritten worden, also sollte das eigentlich steuerfrei möglich sein. – Richtig, genau. Damit tilge ich den Kredit. Kredit tilgen ist meines Wissens nach genauso wie die Aufnahme. – Richtig, genau. Ich bringe ja nur die Kreditschuld zum Erliegen durch die Tilgung, durch die Rückzahlung; die Rückzahlungsverpflichtung fällt dann weg, und das ist kein steuerlich relevanter Vorgang.

Okay, gut. Dann habe ich jetzt quasi nur noch mein Kollateral übrig – wenn ich den Kredit getilgt habe, habe ich nur noch mein Kollateral übrig, das sind jetzt die 1,4 Bitcoin. Die kann ich dann theoretisch auszahlen, weil wir zu dem Zeitpunkt auch vorhaben, das Ganze zu verkaufen. Die Auszahlung wiederum als Kollateral ist ja nicht steuerlich relevant, und auch wenn ich dann diese restlichen 1,4 Bitcoin verkaufe, die über der einjährigen Haltefrist sind, kann ich sie komplett steuerfrei veräußern? – Ja, genau, richtig.

Okay, also da seht ihr schon mal, was aus meiner Sicht der große Vorteil von der Hebelposition eben im DeFi-Space ist, im Vergleich zu jemandem, der sagt: "Oh, mir ist das irgendwie alles zu kompliziert, ich will mich damit nicht auseinandersetzen, ich mache das Ganze jetzt über eine Exchange." Da verwendet man ja meistens diese Futures, was dann wiederum bedeuten würde: Egal, wie lange man wartet, man zahlt ja immer diese Kapitalertragsteuer. Ist das korrekt? – Genau, richtig. Da gibt es keine Haltefrist oder Ähnliches, da zahle ich immer Steuern. – Ja, also das ist aus meiner Sicht ein Riesenvorteil, wenn man sich gerade mit DeFi ein bisschen auseinandersetzt und so seine Spot- und seine Hebelposition aufbaut, im Vergleich dazu, wenn man das Ganze zentral macht.

Jetzt, wenn wir noch einen Schritt weiter gehen: Unsere Strategie ist ja nicht nur, dass wir von steigenden Preisen profitieren, sondern auch von fallenden – wie es beispielsweise Stand jetzt, wo wir das Video aufnehmen, in den letzten Wochen extrem der Fall war. Das hat sich ziemlich rentiert, dass wir Short-Positionen offen hatten. Short-Positionen heißt einfach nur: Wir setzen nicht auf steigende Preise, sondern auf fallende Preise. Gehen wir mal davon aus: Diese 1,4 Bitcoin haben wir jetzt verkauft, das sind jetzt – ich übertreibe wieder ein bisschen – eine halbe Million wert. Wir haben also 500.000 USDC bei uns in der Wallet, und damit wollen wir eine Short-Position aufbauen. Der erste Schritt: Ich hinterlege sie zunächst mal als Sicherheit, als Kollateral – also dieses Mal nicht die gewrappten Bitcoin, sondern dieses Mal die Stablecoins als Sicherheit. Was du vorhin schon erwähnt hast: Hinterlegung von Kollateral, nicht steuerlich relevant.

So, jetzt nehme ich einen Kredit auf, allerdings nicht in USDC, also nicht in Stablecoins, sondern in gewrappten Bitcoin, also in einer Kryptowährung. Ändert die Art des Kredits beziehungsweise das, was ich als Kredit aufnehme, etwas an der Steuer? – Nein, gar nichts. Auch das ist kein steuerlich relevanter Vorgang. Ich habe nur die WBTC aufgenommen, das ist eine Kreditschuld, die ich jetzt habe. Die habe ich aber nicht angeschafft, die WBTC, sondern die sind einfach erschaffen worden, sozusagen als Kreditschuld.

Okay, jetzt habe ich diese gewrappten Bitcoin, und – ich übertreibe wieder ein bisschen – wir haben diese 500.000 USDC als Kollateral und nehmen jetzt einen gewrappten Bitcoin als Kredit auf. Den habe ich jetzt in meiner Wallet, und den verkaufe ich jetzt wieder in Stablecoins, in USDC. Wie sieht es da aus mit diesem Verkauf? Ich habe die mir ja eigentlich nicht angeschafft, sondern als Kredit aufgenommen. – Genau, da fehlt es jetzt wieder an einem der zwei Dinge. Ich habe es nicht angeschafft, ich verkaufe es, aber es ist kein privates Veräußerungsgeschäft, weil ich es nicht angeschafft habe.

Sehr spannend. Okay, das heißt, ich kann die quasi steuerfrei in USDC verkaufen. Gehen wir mal davon aus, Bitcoin ist zu dem Zeitpunkt 300.000 wert. Jetzt habe ich 300.000 mehr an USDC, die hinterlege ich wieder als Kollateral. Jetzt habe ich als Kollateral quasi 800.000 USDC und als offenen Kredit einen gewrappten Bitcoin. Und so ist erst mal die Position; die Einzahlung eines Kollaterals ist ja steuerlich nicht relevant. Da wäre jetzt unsere Vorgehensweise – weil zumindest historisch betrachtet ein Bärmarkt meistens so um das eine Jahr dauert –, dass wir das Ganze wahrscheinlich so zwischen 10 und 14 Monate später wieder auflösen. Jetzt angenommen, wir lösen das schon innerhalb von 10 Monaten auf und nicht erst nach der einjährigen Haltefrist. Fällt da in irgendeiner Art und Weise dann eine Steuer bei der Rückabwicklung an? – Nein, überhaupt nicht. Das ist ja das Geniale an dieser Sache, wenn ich im Bärenmarkt short gehe: An keiner Stelle in diesem System fällt irgendeine Steuer an.

Wir können es ja mal gedanklich zurückabwickeln. Also dann entnehmen wir die USDC, verkaufen sie gegen WBTC. Das ist kein steuerlich relevanter Vorgang – beziehungsweise grundsätzlich wäre es ein steuerlich relevanter Vorgang, weil ich die USDC ja innerhalb eines Jahres angeschafft habe und sie jetzt innerhalb eines Jahres wieder verkaufe. Aber da es USDC sind, fällt ja nichts an. Das ist ja ein Stablecoin, da kann es keine Kursschwankung geben. Deswegen ist dieser Verkauf zwar grundsätzlich steuerlich relevant, es fällt aber keine Steuer an. Dann habe ich die WBTC, mit denen ich meinen Kredit wieder tilgen kann. Und die Rückzahlung des Kredits ist ja wieder nur das Zum-Erliegen-Bringen einer Rückzahlungsverpflichtung. Deswegen auch kein steuerlich relevanter Vorgang.

Sehr spannend. Also ja, das ergibt nicht nur für mich als DeFi-Power-User Sinn, sondern auch für Deutsche, einfach um die einjährige Haltefrist und die Steuergesetze in Deutschland maximal auszunutzen. Das ist aus meiner Sicht einfach eine super interessante Methode. Und auch für die Leute, die da nicht so ganz folgen können, wie jetzt aus diesem Short-Trade ein Gewinn entstanden ist: Der Gewinn entsteht beziehungsweise ein Bestandteil daraus entsteht, dass wir ursprünglich quasi Bitcoin verkauft haben, als er noch bei 300.000 war. Und dann später – gehen wir jetzt mal davon aus, im nächsten Bärmarkt fällt Bitcoin auf nur noch 100.000 – könnten wir jetzt quasi viel geringere Kreditschulden haben, und dadurch haben wir quasi diesen Extra-Profit gemacht. So entsteht quasi der Profit bei einer Short-Position, wie wir auch derzeit beispielsweise im Markt positioniert sind. – Genau.

Gut, dann lasst uns jetzt mal zu einer anderen Kategorie gehen. Es gibt Leute, die sind im Kryptomarkt nicht primär auf gehebelte Kursgewinne oder Kursgewinne aus, sondern unter anderem auch auf Cashflow, regelmäßige Rewards und so weiter. Und das ist wahrscheinlich eine der am häufigsten genutzten Methoden: dass man seine Tokens staked, also dass man Staking betreibt. Wie sind grundsätzlich die Staking-Rewards, die man beim Staking bekommt, steuerlich zu behandeln? Und schon vorweg: Gibt es da auch so eine Einzahlung ins Staking, Auszahlung aus dem Staking, dass da irgendetwas steuerlich relevant ist? – Nein, da passiert auch nichts. Wenn ich Coins zum Staking nehme, dann veräußere ich die ja nicht. Ich transferiere sie auch maximal irgendwohin. Aber das sind ja nach wie vor meine Coins, die ich nur in dem Moment blockiere, indem ich sie nicht verkaufe. Und deswegen bekomme ich ja die Staking-Rewards. Die Staking-Rewards sind sonstige Einkünfte, zu besteuern mit dem privaten Einkommensteuersatz. Ansonsten passiert an dieser Stelle nichts.

Wenn wir mal die Zeit vor dem BMF-Schreiben zur Kryptobesteuerung betrachten, vor dem ersten BMF-Schreiben, da gab es eine Unsicherheit, weil im Steuergesetz drinsteht, dass sich, wenn ich einen Vermögensgegenstand zur Einnahmeerzielung verwende, die Spekulationsfrist für diesen Vermögensgegenstand von einem auf zehn Jahre erhöht. Diese Position hat die Finanzverwaltung auch lange vertreten. Und dann kam plötzlich das BMF-Schreiben, und da haben die einen Rückzieher gemacht. Da haben die gesagt: Nein, das wenden wir nicht an. Also bleibt es bei einem Jahr; selbst wenn ich die gestakten Coins zur Einnahmeerzielungsabsicht nutze, bleibt mir die Jahreshaltefrist erhalten. Ich habe keine zehn Jahre.

Und jetzt muss man mal das deutsche Rechtssystem betrachten. Wir haben einen Gesetzgeber, und wir haben die Finanzverwaltung. Die Finanzverwaltung kann aber keine Gesetze machen. Das Gesetz hat sich aber gar nicht geändert. Das ist ja nach wie vor das Gleiche. Nur die Finanzverwaltung hat zuerst gesagt: Naja, wir machen das von einem auf zehn Jahre. Und jetzt sagen sie plötzlich: Nein, machen wir nicht. Jetzt angenommen, das würde mal zu einem Richter kommen. Dann würde er sich das Gesetz hernehmen, und dann weiß ich heute nicht, ob er sagen würde, dass das mit den zehn Jahren nicht gilt. Eventuell könnte die Rechtsprechung zu einem anderen Ergebnis kommen. Auch wenn die Finanzverwaltung jetzt eigentlich dem Steuerpflichtigen etwas Gutes will und sagt: Naja, wir verzichten darauf, wir wenden das so nicht an, wir sehen das nicht und wenden die Einjahresfrist weiterhin an – dann heißt das noch lange nicht, dass das für ewig Bestand hat. Das ist so ein kleines Risiko. Ich glaube zwar nicht, dass es eintritt, aber nur, dass es der Vollständigkeit halber mal ausgesprochen ist. Die Finanzverwaltung ist kein Gesetzgeber. Sie kann nicht mit ihrem BMF-Schreiben bestehende Gesetze überschreiben.

Okay, das würde bedeuten – wenn ich das richtig verstanden habe und wir mal nicht von diesem Worst Case ausgehen –, dass nach einem Jahr die Coins, die ich gestaked habe, steuerfrei sind. Allerdings muss ich die ganzen Rewards, die die ganze Zeit reinkommen, dann jeweils in dem Jahr, in dem sie anfallen, direkt versteuern. Richtig? – Richtig, genau, das ist korrekt. Das sind zwei verschiedene Dinge. Ich habe in der Beratung manchmal den Hinweis bekommen, die Frage: "Moment, das ist doch jetzt eine Doppelbesteuerung." Nein, das ist keine Doppelbesteuerung. Ich bekomme ja die Rewards, das sind meine Einnahmen. Und dass die Veräußerung des zugrunde liegenden Vermögensgegenstandes nochmal besteuert wird, das ist keine Doppelbesteuerung, weil ich da ja nur den Gewinn besteuere, den ich aus dem Vermögensgegenstand habe, also aus der Kryptowährung, die Wertsteigerung. Und das andere sind ja die Einnahmen, die ich erzielt habe.

Und es ist auch völlig egal, wie lange ich diese Staking-Rewards bei mir halte. Die werden sofort versteuert, wenn sie entsprechend bei mir in der Wallet ankommen? – Genau, die werden sofort versteuert, ja. Und die habe ich ja dann wieder angeschafft. Also das, was mir zufließt, gilt laut Finanzverwaltung als angeschafft. Und da muss ich natürlich auch wieder darauf achten, dass ich die ein Jahr liegen lasse, also die Rewards selbst. – Okay, das ergibt Sinn, ja.

Gut, dann haben wir schon mal das Thema Staking ziemlich grob abgehandelt. Wie sieht es denn aus mit dem Thema Liquidity Mining? Ist das vergleichbar mit dem Staking, oder sind da die Mechanismen dahinter anders? – Das ist etwas anders, weil wir beim Liquidity Mining zwischen drei Stadien differenzieren müssten. Das ist erst mal der Eintritt ins Liquidity Mining, dann die Zeit, in der ich im Liquidity Mining verbringe, also meine Rewards bekomme, und der Austritt aus dem Liquidity Mining. Diese drei Dinge müssen wir mal gedanklich voneinander trennen.

Es ist so, dass ich beim Eintritt ins Liquidity Mining ja in der Regel zwei Handelspaare in den Pool reingebe. Das ist für mich keine steuerlich relevante Transaktion. Es wird grundsätzlich seitens der Finanzverwaltung auch so anerkannt, dass es keine steuerlich relevante Transaktion ist. Es sei denn, der Liquidity Token, den ich bekomme, ist wiederum selbst ein handelbarer Token. Dann sagt auch die Finanzverwaltung beim Eintritt: Das ist ein steuerlicher Veräußerungsvorgang, also der zwei Handelspaare gegen den Liquidity Token. Um es nicht zu kompliziert zu machen, lassen wir es mal dabei: Es ist ein standardisierter Liquidity Token, der nicht selbst handelbar ist. Dann ist es keine steuerlich relevante Transaktion. Und in dem Moment, in dem ich zwei Handelspaare reingebe, bekomme ich Liquidity-Mining-Rewards.

Und hier haben wir einen großen Streitpunkt. Ich vertrete nach wie vor die Auffassung, dass das Kapitaleinkünfte sein müssen, weil ich mich hier am Wertpapierhandel orientiere. Für mich sind es Kapitaleinkünfte. Das wurde auch sehr, sehr lange so akzeptiert; meine Rechtsmeinung wurde so berücksichtigt seitens der Finanzverwaltung. Mittlerweile ist es leider so – das muss man wissen –, dass die Finanzverwaltungen sich intern abgestimmt haben und die ganzen Liquidity-Mining-Rewards keine Kapitaleinkünfte mehr sind beziehungsweise nicht mehr als solche anerkannt werden seitens der Finanzverwaltung, ohne dass es hierfür eine belastbare Rechtsauffassung gibt. Das neueste BMF-Schreiben hatte, als es auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht wurde, unten einen Disclaimer, und da stand drin, dass das Thema Liquidity Mining ganz konkret ausgeklammert wurde. Das heißt, wir haben bis heute keine Rechtsauffassung, also keine Begründung, warum das so sein soll oder nicht so sein soll seitens der Finanzverwaltung. Aber sie behandeln es faktisch so, dass alle Liquidity-Mining-Rewards derzeit als Einkünfte behandelt werden, die nicht der Kapitalertragsteuer unterliegen. Auch wenn es jahrelang so gemacht wurde und Cointracking es zum Beispiel tatsächlich heute immer noch als Kapitaleinkünfte ausweist – was ich nicht falsch finde, weil ich es nach wie vor für richtig halte –, muss man, wenn man das in seine Steuererklärung eingibt, wissen, dass die Finanzverwaltung es anders behandeln könnte, wenn man davon ausgeht, dass der Finanzbeamte sich da etwas auskennt und sich das genau anschaut.

Das betrifft jetzt die Phase, wenn wir im Liquidity Mining sind, richtig? – Richtig, genau. – Wie sieht es jetzt aus mit der Auszahlung? Ist es da wieder ähnlich wie bei der Einzahlung? – Beim Rauszahlen ist es jetzt so, dass ich ja nicht mehr die zwei Paare in der gleichen Zusammensetzung erhalte, wie ich sie reingegeben habe, weil die Kursverschiebungen unterschiedlich sind und ich im Zweifel einen Impermanent Loss habe. Das heißt, ich bekomme von der einen Kryptowährung mehr heraus, die im Kurs stärker gefallen ist als die andere, und von der anderen Kryptowährung, die im Kurs – also von der einen bekomme ich mehr heraus und von der anderen bekomme ich weniger heraus.

Jetzt spielen wir mal angenommen, wir hätten tatsächlich den Sechser im Lotto mit Zusatzzahl und ich würde tatsächlich wieder alles herausbekommen, also die gleiche Anzahl, ohne dass es eine Verschiebung gab: Ich bekomme jetzt angenommen meine BTC und ETH wieder heraus, wie ich sie reingegeben habe. Dann würde ja auch nichts passieren, ich bekomme ja das heraus, was ich reingegeben habe. Jetzt ist es aber so, wie ich schon gesagt habe – es ist ja nicht vorstellbar, dass es so ist –, sondern ich bekomme von der einen Kryptowährung mehr, von der anderen weniger heraus, und dann ist dieser Spitzenausgleich, wie ich ihn mal nenne – dass ich von dem einen mehr bekomme und von dem anderen weniger –, eine Transaktion. Denn in dem Moment, wo ich aufs Knöpfchen drücke und rausgehe, habe ich die eine Kryptowährung gegen die andere Kryptowährung verkauft, und nur den Sockelbetrag, der wirklich gleich geblieben ist, behalte ich, und das ist keine steuerlich relevante Transaktion. Das andere, diesen Spitzenausgleich, muss ich natürlich irgendwo abbilden; das ist mein Gewinn oder Verlust, den ich habe.

Hmm, spannend. Okay, ich wusste gar nicht, dass Liquidity Mining steuerlich betrachtet deutlich komplexer ist im Vergleich zum normalen Staking. Okay, dann lass uns vielleicht noch zum dritten Thema springen. Das sind so die großen drei, wenn es um Cashflow geht im Kryptomarkt; das dritte ist wahrscheinlich das Lending. Lending könnte so aussehen, dass man Kollateral bei einem Borrowing-Protokoll beziehungsweise Lending-Borrowing-Protokoll zur Verfügung stellt und dafür dann einfach regelmäßige Zinsen bekommt. Ist das wiederum vergleichbar mit Liquidity Mining, mit Staking, oder ist das auch wieder komplett eigen? – Ich sage mal jein. Es ist eher vergleichbar mit dem Staking als mit dem Liquidity Mining, weil ich beim Lending ja sozusagen Zinsen bekomme, allerdings Zinsen nicht in Fiat, sondern in Kryptowährung.

Jetzt könnte man ja auf die Idee kommen zu sagen: Naja, wenn ich ein Darlehen in Fiat gebe und in Fiat auch meine Zinsen zurückbekomme, das sind ja Kapitaleinkünfte, dann müsste das doch bei der Kryptowährung genauso sein. Jetzt muss man aber im Gesetz lesen, und im Gesetz steht drin, dass es eine Kapitalforderung, eine auf eine Geldforderung gerichtete Forderung sein muss. Das Darlehen, das ich gegeben habe, ist aber nicht auf eine Geldforderung gerichtet, sondern es ist ja eine Kryptowährung. Und das ist die Begründung der Finanzverwaltung, die jetzt sagt: Naja, dann sind es keine Kapitaleinkünfte, sondern sonstige Einkünfte, also privater Einkommensteuersatz.

Ich will aber darauf hinweisen, dass man jetzt zum Beispiel für BTC die Auffassung vertreten könnte, dass es in einigen Ländern ja eine offizielle Staatswährung ist. Und in dem Moment ist es ja Geld: Sobald es ein Staat als Geld anerkennt, müsste es ja eine Geldforderung sein, die ich habe. Insofern könnte ich bestreiten, dass die Finanzverwaltung mit dem Punkt recht hat, zumindest bei BTC, und könnte auf Kapitaleinkünfte gehen. Das wird man so nicht durchsetzen können, zumindest nicht auf Verwaltungsebene, auf der Veranlagungsebene bei der Einkommensteuer, weil das die Finanzverwaltung definitiv ablehnt. Man könnte sich aber steuerlich beraten lassen und könnte dagegen mit Einspruch vorgehen, weil es gerade ein BFH-Verfahren gibt, das genau diesen Punkt zu klären versucht und im Rahmen der Rechtsprechung eine Aussage zu bekommen versucht, ob es für BTC nicht zum Beispiel doch Kapitaleinkünfte sind. Da kann man gegen seinen privaten Einkommensteuerbescheid Einspruch einlegen, ein ruhendes Verfahren beantragen und abwarten, was das Verfahren beim BFH ergibt.

Gut, jetzt gibt es einige bei mir in der Community, die im letzten Zyklus oder vielleicht auch im letzten Jahr einfach zu sehr hohen Preisen noch Bitcoin oder auch Altcoins nachgekauft haben und leider mit diesen Coins ziemlich dick im Minus sind. Jetzt die Frage: Angenommen, sie würden diese Verluste jetzt tatsächlich realisieren – kann man mit Verlusten im Krypto-Portfolio irgendwie etwas anstellen? Kann man die anrechnen lassen, kann man die vortragen, gibt es da irgendetwas, was man nutzen kann? – Also im Bereich von Kryptowährungen ist das ein bisschen isoliert zu betrachten, weil wir im Bereich der privaten Veräußerungsgeschäfte sind. Verluste in diesem Bereich kann ich nur mit Gewinnen aus diesem Bereich verrechnen, also nicht mit allen anderen Einkunftsarten, sondern ich könnte einen Verlust aus dem privaten Veräußerungsgeschäft nur mit einem Gewinn aus einem solchen Geschäft verrechnen. Und man muss natürlich beachten: Ich muss natürlich Veräußerungen auch innerhalb eines Jahres haben, sonst ist es steuerlich irrelevant, wenn ich nicht innerhalb eines Jahres bin.

Und vielleicht noch eine Besonderheit: Bei den anderen Einkunftsarten habe ich in der Regel die Möglichkeit, die Verluste zwei Jahre zurückzutragen. Also wenn ich vor zwei Jahren Gewinn hätte, könnte ich das damit verrechnen. Bei Krypto ist es nur ein Jahr, das ich zurücktragen kann, aber dann unbegrenzt nach vorne. Das heißt, wenn ich jetzt in diesem Jahr Verluste hätte, aber keine Gewinne, mit denen ich das verrechnen kann, dann wird das gesondert festgestellt, und ich kann sie vortragen und mit künftigen Gewinnen verrechnen. – Okay, das wird definitiv für sehr viele Leute relevant sein, das Ganze so zu machen. Das ist spannend.

Hast du denn im Allgemeinen ein favorisiertes Steuertool? Ich vermute mal, dass du in deiner Praxis schon alle möglichen Steuertools gesehen hast, von der selbst erstellten Excel-Tabelle bis hin zu Cointracking. Hast du da einen Favoriten, oder sagst du grundsätzlich, es funktioniert eigentlich alles, man muss sich da nur reinfuchsen? – Ich kann jetzt nicht von einem Favoriten sprechen, weil es immer darauf ankommt, welche Kryptotransaktionen der jeweilige Steuerpflichtige vollzogen hat. Wenn ich nur reinen An- und Verkauf mache, da kann ich jedes Tool nehmen, das spielt überhaupt keine Rolle. Das kann jedes Tool abbilden, das ist das Minimum. Wenn es spezieller wird, wenn die Chain spezieller wird, wenn die Protokolle spezieller werden, dann muss ich individuell schauen, welches Tool hier zum Tragen kommt. Cointracking ist sicherlich eine gute Adresse, die das abbilden kann und möglichst viele Coins hat. Auch Chain Report ist ein gutes Tool, das möglichst umfangreich ist. Aber ich würde mich da gar nicht auf ein spezielles Tool festlegen, weil ich mir, wie gesagt, immer anschauen muss, was derjenige für Transaktionen hat, und dann kann man sagen: Okay, geh dahin, geh dahin. Das sind auch preisliche Unterschiede von den Tools, es kommt oft auf das Trading-Volumen an und so weiter. Also da kann man sich jetzt nicht auf eins festlegen. – Okay, ergibt Sinn, ja.

Was sind denn so im Allgemeinen aus deiner Praxis die größten Fehler, die Krypto-Investoren beim Thema Steuern bei Krypto machen? Gibt es da so ein paar Fehler, die du immer wieder siehst, wo du denkst: Oh je? – Ich sage es schon seit Jahren, und ich hoffe, die meisten haben es beherzigt: Der größte Fehler, den du machen kannst, ist, nichts zu dokumentieren. Das ist der allergrößte Fehler, den du meines Erachtens in dem Bereich machen kannst. Weil, wenn du das dann brauchst, um deine Steuererklärung zu erstellen, hast du keine Grundlage und musst das über Jahre hinweg rekonstruieren, oder auch nur fürs letzte Jahr, dann wird es schwierig. Das kostet dich Unmengen an Zeit, du hast keine Lust mehr, dich im Krypto-Bereich zu bewegen, weil dich das so viele Nerven und so viel Zeit kostet, das zu rekonstruieren. Du weißt es im Zweifel gar nicht mehr. Und dann ist der Report unsauber, dann sind da Fehler drin, du weißt nicht mehr, was passiert ist. Das ist eigentlich der größte Fehler, den du machen kannst. Du musst von Anfang an dokumentieren.

Mach möglichst viel, auch wenn du es vielleicht nicht brauchst. Am besten ist es, möglichst viel zu haben, da kann man aus dem Vollen schöpfen. Du kannst am Schluss entscheiden, ob ich es wirklich brauche oder nicht brauche. Also bitte auch nicht darauf verlassen: Wenn ich ein Tool nehme und mir über eine API-Schnittstelle die Sachen aus der Chain hole oder von der Plattform in das Tool hole, dann sind die erst mal in dem Tool drin. Aber wenn diese Daten in dem Tool verloren gehen, ist ja alles weg. Und wenn die Plattform dann auch noch weg ist, weil sie insolvent gegangen ist oder was weiß ich, verschwunden ist, dann komme ich auch nicht mehr an die Urdaten dran. Die Chain wird nicht mehr fortgeführt, was weiß ich, es kann ja alles passieren. Dann komme ich auch nachträglich historisch nicht mehr an die Daten dran. Also deswegen möglichst viel auch an der Urquelle dokumentieren: Transaktionsprotokolle sichern, Screenshots, was auch immer. Und nicht auf die reine Dokumentation im Tool verlassen.

Gab es denn im Vergleich zum letzten Jahr, also von 2025 bis 2026, irgendwelche nennenswerten Änderungen, was die Besteuerung von Kryptowährungen in Deutschland angeht? – Da wäre mir jetzt nichts bekannt, da gab es jetzt nichts. – Und gibt es irgendwelche gesetzlichen Änderungen, die deiner Meinung nach absehbar sind, dass sie in naher Zukunft oder auf lange Sicht kommen werden? – Nein, auch da wüsste ich jetzt nicht, was da kommen sollte. Also klar, es gibt immer wieder Dinge, die hochpoppen, wie die Haltefrist, ob sie abgeschafft wird oder nicht abgeschafft wird. Aber es gibt meines Erachtens gerade keine offiziellen Bestrebungen dahingehend. Was hinter den Kulissen gesprochen wird, bleibt hinter den Kulissen, das wissen wir nicht. Aber es gibt jetzt keine Gesetzesentwürfe oder irgendetwas, wo wir hellhörig werden müssten.

Okay. Gibt es irgendwelche Tendenzen, die du siehst – Tendenzen im Sinne von: Die Besteuerung von Kryptowährungen wird im Zeitverlauf schlechter, besser, oder ist sie mehr oder weniger gleich geblieben? Gibt es da irgendetwas, was du selbst beobachtest? – Ja, also was ich definitiv beobachte, jetzt schon seit Anfang letzten Jahres, ist: Die Finanzverwaltung ist schlauer geworden. Es wird nicht mehr alles durchgewunken. In vielen Bundesländern gibt es zentrale Stellen für die Besteuerung von Kryptowährungen. Das heißt, die Anfragen, die wir bekommen, werden immer qualitativ hochwertiger. Sie fragen immer mehr ab, sie fragen immer tiefer ab. Man merkt, dass sie natürlich jetzt Wissen aufbauen.

Und das habe ich auch schon immer gesagt, neben der Dokumentation: Das wird irgendwann kommen. Die Finanzverwaltung hat sehr, sehr lange Zeit, die Sachen auszuwerten. Wenn jemand meint, er müsste nichts angeben, weil die Finanzverwaltung das eh nicht herausbekommt, weil es ja pseudonym auf der Chain ist und kein Name dahintersteckt, dann sage ich: Das ist ein falscher Gedanke, weil die Finanzverwaltung in dem Bereich – wir reden dann über die Steuerhinterziehung – zehn Jahre Zeit hat. Und zehn Jahre sind im IT-Bereich, im Kryptobereich, sehr, sehr lang. Irgendwann wird die Finanzverwaltung alles ermitteln können. Die machen das schon, die setzen dann auch Tools ein, Analyse-Tools, und dann werden die zum Ergebnis kommen. Deswegen ist das auch eine Sache, die auf jeden Fall zu beachten ist: Es wird immer mehr nachgefragt und qualitativ hochwertiger nachgefragt.

Heißt nicht, dass die Finanzverwaltung auf alles einen Anspruch hat, ja, das muss man auch beachten. Wir haben einige Fälle in der Kanzlei, wo die Finanzverwaltung bei uns Sachen anfragt, die vollständig über das Ziel hinausschießen. Da muss man natürlich auch Kontra geben und sagen: Pass auf, naja, gucken wir doch mal ins BMF-Schreiben rein – was habt ihr denn eigentlich für einen Anspruch? Oder ins Gesetz rein: Was habt ihr denn für einen Anspruch? Und nur das bekommt ihr, weil mehr habt ihr gar keinen Anspruch. Da muss man halt auch achtgeben, dass man einfach nicht zu viel herausgibt. – Das ergibt Sinn, ja.

Jetzt hast du vorhin schon, vor allem beim Thema Liquidity Mining, so ein bisschen angesprochen, dass es da einige Bereiche gibt, die eigentlich noch nicht ganz klar reguliert sind oder wo zumindest noch etwas fehlt. Auch beim Thema Staking hast du diesen potenziellen Worst Case genannt. Würdest du im Allgemeinen sagen, dass Deutschland auch ein bisschen hinterher ist, was die Regeln, die Regulierung rund um Krypto angeht? Oder würdest du sagen, wir sind eigentlich – ich weiß nicht, ob du einen internationalen Vergleich hast – schon relativ weit? – Naja, ich sag mal so: Am Gesetz selbst hat sich ja nie etwas geändert. Es gibt kein Kryptosteuergesetz. Das wurde nie an die Besteuerung von Kryptowährungen angepasst. Insofern hat sich da gar nichts geändert. In Deutschland ist es einfach so, dass man alles über die BMF-Schreiben lösen möchte derzeit, und das ist immer im Fluss. Ansonsten hat sich an der Besteuerung nichts geändert. Man kann also nicht sagen, wir sind da weit oder weit zurück, weil sich im Gesetz einfach nichts geändert hat. Sondern wir hinken immer hinterher mit dem BMF-Schreiben.

Wir haben Sachen mit Bedarf an Klärung, die aber immer Jahre verspätet kommen. Das heißt, man muss heute für einen Sachverhalt beraten, bei dem wir gar nicht wissen, wie die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung ist. Das kann für uns gut oder schlecht sein. Nehmen wir mal das Thema Liquidity Mining: Das war die ganzen Jahre gut, weil ich regelmäßig alles mit Kapitalerträgen besteuert bekommen habe, weil es seitens der Finanzverwaltung eben gar nichts gab. Jetzt, nach zwei, drei Jahren, hat sich das erledigt. Jetzt haben sie aufgerüstet, und wir kriegen alles abgelehnt. Aber die, die regelmäßig ihre Steuererklärung zur richtigen Zeit abgegeben haben, haben davon profitiert.

Also, gut Leute, jetzt habt ihr so einen ziemlichen Rundumschlag bekommen zum Thema Steuern in Deutschland und wahrscheinlich auch gesehen, dass es echt Vorteile haben kann, sich mit dem DeFi-Space auseinanderzusetzen – und zwar nicht nur oder nicht primär mit Cashflow-Strategien, das manchmal, in manchen Phasen, auch, aber vor allem diese Hebelgeschichten. Aus meiner Sicht kann das einfach rein steuerlich als jemand in Deutschland, der von der einjährigen Haltefrist profitieren will, sehr profitabel sein, beziehungsweise man kann so einfach die derzeitigen Gesetze, die wir haben, clever ausnutzen.

Sven ist auch beispielsweise selbst bei uns in der Mitgliedschaft, ein Community-Mitglied. Ich weiß nicht, ob er selbst die Strategien alle umsetzt, da möchte ich ihn mal nicht mit dieser Frage auf die Folter spannen. Aber ja, was wir auf jeden Fall machen können, falls das gewünscht ist, ist ein zweiter Teil von diesem Interview, irgendwann mal später. Also falls ihr noch irgendwelche Fragen habt im Sinne von: Das haben wir noch gar nicht besprochen – es gibt noch zig andere Fragen zu NFTs, Airdrops, lauter solche speziellen Fälle, die wir theoretisch auch noch besprechen könnten. Falls das gewünscht ist, könnt ihr die Fragen gerne unten in die Kommentare schreiben. Und ansonsten wünschen wir euch noch einen schönen Tag und macht's gut. Und dir, Sven, vielen lieben Dank für die Zeit, die du dir genommen hast, und dir ebenfalls einen schönen Tag. – Kein Problem, hat mir sehr viel Spaß gemacht.

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In diesem Interview mit Sven Kamchen geht es um die Versteuerung von Kryptowährungen in Deutschland. Zudem besprechen wir, wie Staking, Liquidity Mining, Lending sowie Hebel-Trades in Deutschland versteuert werden.

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Timestamps:
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0:38 Versteuerung von Kryptowährungen in Deutschland
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25:34 Versteuerung von Lending
27:52 Krypto-Verluste anrechnen lassen
29:26 Bestes Krypto-Steuer-Tool
30:47 Größte Fehler bei der Krypto-Steuererklärung
32:42 Steuerliche Änderungen in 2026
32:56 Abschaffung der 1-jährigen Haltefrist
33:31 Tendenzen im Steuergesetz